Vermittlung

„Katzen sind die rücksichtsvollsten und aufmerksamsten Gesellschafter, die man sich wünschen kann.“

Pablo Picasso

Vor der Vermittlung

Bevor du dich entscheidest

10 Gebote für Katzenbesitzer

Registrierungs- und Kastrationspflicht

Vor der Vermittlung

Hat sich ein Katzenfreund für eine unserer Katzen entschieden – oft ist es Liebe auf den ersten Blick bei Mensch und Katze – wird ein Schutzvertrag ausgefüllt.

Der Schutzvertrag enthält unter anderem die Verpflichtung zur Kastration, zum Chippen und zur Registrierung, um das Wiederauffinden im Falle des Verlusts zu gewährleisten. Kostenlose Registierungen finden Sie bei Tasso, weitere auf unserer Seite unter Registrierungs- und Kastrationspflicht. Sollte die Katze aus irgendeinem Grund nicht mehr bei Ihnen bleiben, so unterstützt unser Verein bei der Vermittlung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig an unsere E-Mailadresse.

Der Katzenschutz prüft, ob es allen von uns vermittelten Katzen bei ihrem neuen Herrchen oder Frauchen gut geht. Sollte dies nicht der Fall sein, auch das kommt leider vor, nehmen wir die Katzen wieder in unsere Obhut und suchen ein neues Heim für sie.


Uns erreichen viel tolle Anrufe, Fotos, Briefe und E-Mails, in denen die glücklichen Katzenbesitzer voller Stolz von ihrem neuen Familienmitglied berichten.


Wenn Sie sich für eine unserer Katzen interessieren, vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir zeigen Ihnen gerne unsere Schützlinge. Vor der Vermittlung bitte unbedingt den Fragebogen zur Vermittlung ausfüllen!

Da für die Versorgung der Stubentiger für den Katzenschutz Hattingen Kosten entstehen (z. B. für Operationen, Kastrationen, Impfungen), bitten wir im Falle der Vermittlung um eine Spende.

Bevor du dich entscheidest

Sie sind schon auf die Katz‘ gekommen oder wollen zum allerersten Mal einer Samtpfote ein Zuhause bieten? Hier einige wichtige Anregungen und Tipps dazu!

Eine Katze kann ca. 20 Jahre alt werden, und in dieser langen Zeit kann so einiges passieren. Sie braucht ein „Für-Immer-Zuhause“, keinen Ort, an dem sie kurz „zwischen geparkt“ oder abgegeben wird, weil eine Scheidung ansteht oder sie „lästig“ wird.

Katzen sind Gewohnheitstiere und benötigen bei Ortswechsel/Umzug, Zuzug weiterer Haustiere und Babynachwuchs eine intensive Eingewöhnungsphase. Anderenfalls reagieren sie möglicherweise mit Protestpinkeln, was später dazu führt, dass alle entnervt sind und keiner der Parteien sich mehr wohl fühlt. Bitte informieren Sie sich bei anstehenden Veränderungen frühzeitig über die Möglichkeiten zur Vorbereitung im Internet (z. B. bei Feliway.de, herz-fuer-tiere.de, deine-tierwelt.de) – oder fragen Sie einfach uns!

Vor dem Einzug eines Stubentigers sollten Sie ggf. mit Ihrem Vermieter klären, ob dieser keine Einwände hat. Auch brauchen Sie – grade, wenn kleine Wuselmäuse einziehen – genug Verständnis, wenn mal was kaputt oder daneben gehen sollte.

Die folgende Liste wendet sich vor allem an Erstkatzenbesitzer:

  • Habe ich einen Schlafplatz oder ein Ruhelager für meine Katze (Korb oder Bett)?
  • Habe ich mindestens einen Futter- oder Wassernapf für die Fellnase (am besten aus Keramik oder Edelstahl)?
  • Habe ich eine passende Katzentoilette mit Einstreu und Schaufel (Faustregel: ein Klo mehr, als Katzen im Haushalt)?
  • Habe ich einen passenden Kratzbaum oder ein Kratzbrett?
  • Habe ich Pflegezubehör, z. B. eine Bürste oder eine Krallenzange?
  • Habe ich eine grundlegende Katzenapotheke (Katzengras, Floh- und Wurmmittel)?
  • Habe ich eine Transportbox (am besten mit Dachöffnung)?
  • Habe ich passendes Katzenfutter für die Katze (am besten ohne Getreide und Zuckerzusatz)?
  • Habe ich Spielzeug für meine Katze oder kann welches selber basteln (Tipp: Ein leerer Karton ist ein tolles Spielzeug)?
  • Bin ich bereit, für meine Katze zu sorgen, wenn sie krank oder alt wird?

Die Fellnase braucht Ihre Liebe, Zeit und Zuwendung. Auch kann es durchaus sein, dass sich der Stubentiger zu den unmöglichsten Uhrzeiten bemerkbar macht und lautstark Futter, Streicheleinheiten oder Bespaßung einfordert.

Ihre Intim- bzw. Privatsphäre kann von der Samtpfote eingeschränkt werden: Wenn Ihre Katze an Ihnen hängt, folgt Sie Ihnen unter Umständen überall hin.

Fellnasen liegen manchmal gerne da, wo man sie grade nicht brauchen kann. Statt brav wie ein Hund bei der Arbeit unter dem Tisch zu liegen, liegt eine Katze einfach mal sehr gerne auf der Arbeit.

Auch wenn man oft lesen kann, das Katzen Einzelgänger sind, stimmt das so nicht. Vor allem Wohnungskatzen sollten nicht allein gehalten werden, da sie sehr soziale Tiere sind.

Grade ältere Katzen haben einen ganz besonderen Charme: Sie sind Persönlichkeiten, die ihren eigenen Kopf haben und wissen, wo es langgeht.

10 Gebote für Katzenbesitzer

1. Gebot 
Mein Leben dauert ca. 15-20 Jahre. Jede Trennung von dir wird für mich ein Leiden bedeuten. Bedenke es, eh‘ du mich anschaffst. 

2. Gebot 
Gib mir Zeit zu verstehen, was du von mir verlangst. Pflanze Vertrauen in mich, denn ich lebe davon. 

3. Gebot 
Zürne nie lange mit mir, und sperre mich nicht zur Strafe weg. 

4. Gebot 
Denke an mich, halte mich nicht alleine, denn du hast deine Arbeit, deine Freunde und deine Familie, ich habe sonst nur dich. 

5. Gebot 
Sprich oft mit mir, denn auch wenn ich nicht alle deine Worte verstehe, so mag ich doch deine Stimme, wenn sie sich an mich wendet. 

6. Gebot 
Behandele mich stets gut. Denn wisse: Wie immer du an mir handeln wirst, ich vergesse es nie. 

7. Gebot 
Schlage mich nie. Denn bedenke: Meine Pfoten sind schnell, meine Krallen scharf und können arg verletzten. Und doch tue ich es nie!

8. Gebot 
Ehe du mich verteufelst, bedenke, vielleicht plagt mich eine Krankheit oder ein trauriges Herz.

9. Gebot 
Kümmer dich um mich, wenn ich alt werde, denn du wirst es auch einmal sein. 

10. Gebot 
Geh stets jeden Weg mit mir, und sei er auch noch so schwer. 

DENN ALLES IST LEICHTER FÜR MICH, WENN DU BEI MIR BIST! !

Registrierungs- und Kastrationspflicht

Laut dem deutschen Tierschutzbund gibt es mittlerweile über 790 Städte und Gemeinden, in denen eine Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Katzen besteht. In NRW gehören neben dem EN-Kreis große Teile des Ruhrgebiets zu diesen Städten, z. B. Bochum, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund.

Katzen sind bereits ab ca. sechs Monaten geschlechtsreif. Werden die frei laufenden Samtpfoten nicht rechtzeitig kastriert, kommt es immer wieder zu neuem Nachwuchs. Der Deutsche Tierschutzbund schreibt hierzu in seiner Broschüre „Katzenelend“ folgendes: „Weibliche Katzen werden mehrfach im Jahr, vornehmlich in der Zeit zwischen April und September, rollig. Kommt es während dieser Phase zur Paarung, so bringt die Katze nach 63 bis 66 Tagen durchschnittlich vier bis sechs Junge zur Welt. Die Überlebenschancen der Jungtiere sind bei frei lebenden Katzen zwar gering. Dennoch haben die Tiere enorm viele Nachkommen. Angenommen eine Katze bekommt nur zweimal im Jahr Nachwuchs, wobei jeweils drei Junge pro Wurf überleben und sich jeweils fremde Partner suchen, ergibt dies rechnerisch nach einem Zeitraum von zehn Jahren die stattliche Anzahl von mehr als 240 Millionen Nachkommen.“

Nur durch die Kastration frei laufender Katzen und Kater kann die ungewollte Katzenvermehrung und damit auch das Katzenelend gemindert werden! Während der Narkose bei der Kastration bekommen die Katzen einen Chip oder eine Tätowierung zur Kennzeichnung.

Das allein reicht allerdings nicht aus, denn das Tier muss von seinem Halter dann noch bei Tasso oder einer anderen Organisation registriert werden. Eine Registrierung ist für Sie als Halter kostenlos und schnell über das Internet zu erledigen. Ohne diese Registrierung kann die Samtpfote nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden, falls sie verloren gehen sollte.

Hier sind einige der Registrierungsstellen: 

https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

https://www.findefix.com

www.registrier-dein-tier.de

https://www.tierregistrierung.de/

Weitere Informationen zur Kastrations- und Registrierungspflicht gibt es beim Deutschen Tierschutzbund unter: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ oder auch im JuraForum.de unter: https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/kastrationspflicht-bei-katzen. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht wird – je nach Gemeinde oder Stadt – mit einem Bußgeld belangt. Im Rhein-Erft-Kreis, Dortmund und in Düsseldorf beträgt z. B. die Höhe der Strafe bis zu 1.000 €. In Hannover werden bis zu 5.000 € fällig. Im Vergleich dazu: Für die Kastration einer Katze oder eines Katers fallen Kosten von ca. 90 – 170 € an.

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