Registrierungs- und Kastrationspflicht

Laut dem deutschen Tierschutzbund gibt es mittlerweile über 790 Städte und Gemeinden, in denen eine Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Katzen besteht. In NRW gehören neben dem EN-Kreis große Teile des Ruhrgebiets zu diesen Städten, z. B. Bochum, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund.

Katzen sind bereits ab ca. sechs Monaten geschlechtsreif. Werden die frei laufenden Samtpfoten nicht rechtzeitig kastriert, kommt es immer wieder zu neuem Nachwuchs. Der Deutsche Tierschutzbund schreibt hierzu in seiner Broschüre „Katzenelend“ folgendes: „Weibliche Katzen werden mehrfach im Jahr, vornehmlich in der Zeit zwischen April und September, rollig. Kommt es während dieser Phase zur Paarung, so bringt die Katze nach 63 bis 66 Tagen durchschnittlich vier bis sechs Junge zur Welt. Die Überlebenschancen der Jungtiere sind bei frei lebenden Katzen zwar gering. Dennoch haben die Tiere enorm viele Nachkommen. Angenommen eine Katze bekommt nur zweimal im Jahr Nachwuchs, wobei jeweils drei Junge pro Wurf überleben und sich jeweils fremde Partner suchen, ergibt dies rechnerisch nach einem Zeitraum von zehn Jahren die stattliche Anzahl von mehr als 240 Millionen Nachkommen.“

Nur durch die Kastration frei laufender Katzen und Kater kann die ungewollte Katzenvermehrung und damit auch das Katzenelend gemindert werden! Während der Narkose bei der Kastration bekommen die Katzen einen Chip oder eine Tätowierung zur Kennzeichnung.

Das allein reicht allerdings nicht aus, denn das Tier muss von seinem Halter dann noch bei Tasso oder einer anderen Organisation registriert werden. Eine Registrierung ist für Sie als Halter kostenlos und schnell über das Internet zu erledigen. Ohne diese Registrierung kann die Samtpfote nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden, falls sie verloren gehen sollte.

Hier sind einige der Registrierungsstellen: 

https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

https://www.findefix.com

www.registrier-dein-tier.de

https://www.tierregistrierung.de/

Weitere Informationen zur Kastrations- und Registrierungspflicht gibt es beim Deutschen Tierschutzbund unter: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ oder auch im JuraForum.de unter: https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/kastrationspflicht-bei-katzen. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht wird – je nach Gemeinde oder Stadt – mit einem Bußgeld belangt. Im Rhein-Erft-Kreis, Dortmund und in Düsseldorf beträgt z. B. die Höhe der Strafe bis zu 1.000 €. In Hannover werden bis zu 5.000 € fällig. Im Vergleich dazu: Für die Kastration einer Katze oder eines Katers fallen Kosten von ca. 90 – 170 € an.

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